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Unsere Fahrzeuge gehören noch nicht zum allgemeinen Straßenbild und sind vielen Menschen noch gar nicht bekannt, was überall für neugierige Blicke sorgt, egal wo man auftaucht. Gerade das macht für manche Fahrer den besonderen Reiz dieser recht neuen Fahrzeuggattung aus, ganz zu schweigen vom ungemeinen Spaß, den diese Vierrad-Bikes machen. Immer mehr Aufgeschlossene kommen jedoch auf den Geschmack und möchten zunächst alles rund um unsere Spaßgeräte erfahren. Deshalb haben wir hier die wichtigsten und interessantesten Fakten für Sie zusammengetragen. Alle rechtlichen Angaben gelten für die Bundesrepublik Deutschland.

 

Was ist ein Quad oder ein ATV?

Der Begriff “Quad” steht für “quadriple (engl.) = Vierer”, heißt also soviel wie Vierrad. Das Besondere an diesen Vehikeln ist jedoch die Sitzposition des Fahrers. Im Gegensatz zu einem Auto oder Buggy sitzt man nicht im, sondern eher wie bei einem Motorrad auf dem Fahrzeug. Das Gasgeben erfolgt oft über einen Daumen-Gashebel, manchmal per Gasdrehgriff wie beim Zweirad. Sehr verbreitet sind Vollautomatik-Getriebe, manche Schaltgetriebe kuppeln selbsttätig (Halbautomatik). Der Antrieb erfolgt im Normalfall auf die hintere Starrachse, vorne ist Einzelradaufhängung üblich. Standard sind drei Bremsen, zwei vorn, eine auf der Hinterachse.

Quads sind die flinkere Spaßvariante der ATVs, die ursprünglich für Arbeiten im land- und forstwirtschaftlichen Bereich entwickelt wurden. ATV steht für “All Terrain Vehicle”, was soviel heißt wie “Fahrzeug für jedes Gelände”. Sie sind im Allgemeinen größer, schwerer, aber auch geländegängiger als Quads. Besonders die großvolumigen Niederdruck-Reifen gewährleisten beste Traktion bei geringer Bodenverdichtung (umweltfreundlich). Manches noble Modell ist auch mit zuschaltbarem Allradantrieb erhältlich. Zubehör wie Schneeräumschilde, Salzstreuer für den Winterdienst oder Rasenmäher können ihren Einsatzzweck erheblich erweitern. Für die meisten Käufer steht jedoch mittlerweile die Freude am Naturerlebnis durch Ausflüge ins Grüne im Vordergrund.

Führerschein

Auf Privatgrundstücken kann selbstverständlich jeder sein Fahrzeug auch ohne Führerschein benutzen, im öffentlichen Straßenverkehr genügt die Fahrerlaubnis der Klasse B für Pkw (früher Klasse 3).

Ab 16 Jahre: Seit Februar 2005 gibt es die neue Führerscheinklasse “S” für 50er, die Quad-Fahren ab 16 Jahren ermöglicht. Der Führerschein S gilt für Vierräder bis zu 50 cm³ Hubraum und bis 45 km/h. Gegenüber Rollern liegen die Vorteile vor allem im Bereich der Sicherheit auch bei schlechter Witterung oder schlechten Strassen - vier Räder fahren stabiler als zwei. Und so ein Quad ist natürlich exklusiver und macht ordentlich was her. In unserem Programm finden Sie 2 Modelle für diese Klasse, Preise ab EUR 1.999,-. Der Quad-Spaß erreicht jetzt auch die Schüler-Parkplätze!

Zulassung

Die weitaus meisten Quads und ATVs werden mittlerweile als “vierrädriges Kfz zur Personenbeförderung” zugelassen. Bei Einzelabnahmen kommt manchmal auch die Variante “Zugmaschine / Geräteträger” vor.

Bei unseren Modellen brauchen Sie sich darum nicht zu kümmern, Sie bekommen das Fahrzeug inklusive der nötigen Zulassungspapiere. Gemäß EG-Richtlinie 93/94/EWG benötigen Sie für Ihr Quad / ATV ein Nummernschild, da es ein vierrädriges Leichtkraftfahrzeug ohne Aufbau ist. Dies wird leider in Deutschland nicht befolgt, seit längerem verlangen die Zulassungsstellen einheitlich auch ein vorderes Nummernschild.

Quads und ATVs mit höchstens 50 cm³ Hubraum und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit brauchen nicht zugelassen zu werden, für diese genügt das Versicherungskennzeichen wie bei einem Mofa.

Kosten

Bei den 50ern sparen Sie sich die Gebühren für An- und Abmeldung sowie für den TÜV und kennen keine Kfz-Steuer. Lediglich geringe Versicherungs- und Betriebskosten fallen an.

Auch die größeren, zulassungspflichtigen Fahrzeuge reißen kein unkalkulierbares Loch ins Portemonnaie. Zwar sind die allermeisten Vierräder heute noch nicht schadstoffarm, was dem nicht vorhandenen Angebot der Hersteller anzulasten ist. Der dadurch anfallende Höchststeuersatz von 25,36 Euro pro angefangene 100 cm³ wird jedoch durch die geringen Hubräume stark relativiert. Auch die Zulassung als Zugmaschine verhindert diese steuerliche Einstufung nicht, da ein ATV auch zur Personen- und Güterbeförderung bestimmt und geeignet ist. (Senatsbeschluß des Bundesfinanzhofs 7. Senat, AZ VII R 7/00 vom 3. April 2001)

Die Versicherungsbeiträge sind mit denen von Motorrädern vergleichbar. Das heißt, daß z.B. für ein SMC Stinger 250 selbst bei einer Einstufung zu 125% (SFK) deutlich weniger als 100,- Euro Haftpflicht-Versicherungsprämie pro Jahr anfallen. Die Kraftstoffverbräuche schwanken je nach Motorisierung und Fahrweise stark zwischen 3 und 8 Litern pro 100 km, zumeist dürften sie sich jedoch zwischen 4 und 6 Litern bewegen.

Helmpflicht

Seit 1. Januar 2006 gilt auch in Deutschland für alle Fahrer und Mitfahrer auf Quads die HELMPFLICHT! Dies hat der Bundesrat am 21. Dezember 2005 mit seiner “40. Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften” beschlossen. In Österreich besteht die Helmpflicht für Quadfahrer bereits seit Oktober 2002.

Wir vom Quad-Depot begrüßen die Entscheidung, weil sie der Sicherheit aller dient.

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